PostHeaderIcon Wichtige Mitteilung für alle Hundehalter

Nach der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Höringen sind alle Hunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Anschaffung zur Hundesteuer anzumelden. Ein Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir bitten alle Hundehalter um Beachtung. Vordrucke für Meldungen zur Hundsteuer sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler erhältlich.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Die Formulare für Hundesteuermeldung und Einzugsermächtigung finden sie zum Download auch hier.